Seit dem 01.01.2017 sind Wertpapiere im Sinne des § 14 Abs.7 Z 4 EStG für den Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG) zugelassen, hierzu zählen auch § 14 Investmentfonds.
Unternehmer und Freiberufler können durch die Nutzung des Gewinnfreibetrages bis zu 15% (max. € 45.950,-) ihres Gewinnes steuerfrei belassen, sofern sie die nötigen Anforderungen erfüllen.
Liste der geeigneten Wertpapiere
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