Die SEPA-Echtzeitüberweisung (Instant Payment) ist eine schnelle, flexible und sichere Möglichkeit, Geld zu überweisen. Echtzeit-Überweisungen (SEPA) sind 24/7 an 365 Tagen im Jahr möglich. Mit dieser sofortigen Überweisung (sprich, innerhalb von ein paar Sekunden) überweisen Sie Geld an ein gewünschtes Konto innerhalb der EU oder dem EWR. Bei der DADAT Bank können Sie die Echtzeitüberweisung ebenfalls nutzen und so in maximal 10 Sekunden Geld an ein anderes Konto im SEPA-Raum überweisen. Schnell, einfach und sicher.
Seit April 2024 gilt die EU-Verordnung 2024/886 für Echtzeit-Überweisungen in Euro innerhalb der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums. Das sind alle EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Ab 09.10.2025 wird bei jeder SEPA- und SEPA-Echtzeit-Überweisung die Empfänger-Überprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die angeführte Empfängerin bzw. der Empfänger und die IBAN dieser übereinstimmen.
Eine SEPA-Echtzeitüberweisung („Instant Payment“) ist eine Überweisung, die an jedem Kalendertag rund um die Uhr innerhalb weniger Sekunden (maximal 10 Sekunden) ausgeführt wird und am Empfängerkonto gutgeschrieben wird.
Diese können Sie bereits im Online Banking durchführen bzw. ab 9.10.2025 auf allen Kanälen, die Sie für eine SEPA-Überweisung bereits nutzen.
Mit 09.10.2025 fällt das bisherige Betragslimit für Echtzeitzahlungen. Es besteht die Möglichkeit ein Tages- oder Transaktionslimit im Online Banking oder über Ihren Kundenbetreuer einzurichten, die nur für Echtzeitzahlungen relevant sind. Dieses Limit wird pro Konto festgelegt.
Aus Sicherheitsgründen werden wir ein Standardlimit pro Transaktion vergeben, welches wir Ihnen noch kommunizieren werden. Dieses kann jederzeit von Ihnen im Online Banking verändert werden. Hierzu gibt die Möglichkeit eines Transaktions- oder Tageslimits.
Zu beachten sind zusätzliche Limits, die mit der Bank vereinbart wurden (z.B. Betragsbegrenzungen im Online Banking, die bei jeder Transaktion geprüft werden).
Es kann in Ausnahmefällen passieren, dass eine Transaktion nicht in der vorgegebenen Zeit von 10 Sekunden abgeschlossen werden kann bzw. von dem Fremdinstitut abgelehnt wird. In diesen Fällen kann zu einem späteren Zeitpunkt die Transaktion nochmals beauftragt werden, bzw. es besteht auch die Möglichkeit einer SEPA-Überweisung.
Ab 09.10.2025 müssen alle Banken in Euro-Ländern das Senden und Empfangen von Echtzeitzahlungen anbieten. Die Nicht-Euro-Länder müssen den Empfang mit 09.01.2027 sicherstellen.
Als Kontoinhaberin oder Kontoinhaber können Sie überall, wo Sie SEPA-Überweisungen beauftragen können, auch SEPA-Echtzeitüberweisungen durchführen.
Es kommen die gleichen Gebühren wie für SEPA-Überweisungen zur Anwendung.
Nachdem die Transaktion innerhalb von 10 Sekunden final abgewickelt sein muss und dem Zahlungsempfänger der Überweisungsbetrag zur Verfügung steht, kann eine Rückholung nur mit Zustimmung der Empfängerbank erfolgen. Wenden Sie sich gegebenenfalls bitte an Ihre Service- & Orderhotline: 050 - 33 66 99
Der Auftrag wird zur Gänze abgelehnt und wird nicht evident gehalten. Es besteht aber auch die Möglichkeit ihre Echtzeitzahlung mit einem Termin mit Uhrzeit zu versehen (z.B. nach einem erwarteten Eingang).
Die Geschwindigkeit der Zahlung ist für Betrüger reizvoll, da die Transaktion final abgewickelt wird und eine Rückholung nicht möglich ist.
Dazu einige Sicherheitshinweise:
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bank niemals vertrauliche Daten von Ihnen erfragen würde – wie z.B. Passwörter, oder ähnliches.
Die Regelungen gelten nur für Zahlungskonten nach dem Zahlungsdienstegesetz 2018 und für Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Euro. Sie gelten nicht für Einlagenkonten, Finanzierungskonten oder Wertpapier-Depots.
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8:00 - 17:00 Uhr
Sperrhotline Debit Mastercard 24h
+43 1 204 8800
Sperrhotline Visa Kreditkarte 24h
+43 1 711 11 770
Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von der DADAT ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtiger Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater). Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die künftige Entwicklung zu.
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