Empfängerüberprüfung

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Ihre Überweisungen werden jetzt noch sicherer – mit der Empfängerprüfung

Seit April 2024 gilt die EU-Verordnung 2024/886 für Echtzeit-Überweisungen in Euro innerhalb der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums. Das sind alle EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Ab 09.10.2025 wird bei jeder SEPA- und SEPA-Echtzeit-Überweisung die Empfänger-Überprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die angeführte Empfängerin bzw. der Empfänger und die IBAN dieser übereinstimmen.

Automatischer Abgleich von Name und IBAN

Vor jeder SEPA-Überweisung und Echtzeitüberweisung wird kostenfrei geprüft, ob IBAN und Name der Empfängerin bzw. des Empfängers (Kontoinhaberin oder Kontoinhaber) übereinstimmen

Warnhinweis bei Abweichungen

Passt der Name der Empfängerin bzw. Empfängers nicht genau zur IBAN, erhalten Sie eine Warnung, bevor Sie die Überweisung freigeben. Unabhängig vom Ergebnis kann die Überweisung beauftragt werden.

Mehr Sicherheit vor Betrug

Die Empfängerüberprüfung hilft, falsche Überweisungen und Betrug zu reduzieren.

Wie funktioniert die Empfänger-Überprüfung?

Die Empfänger-Überprüfung zeigt Ihnen, ob Name und IBAN zusammenpassen oder ob es einen Unterschied gibt. Der Zahler bzw. die Zahlerin erhält eine sofortige Rückmeldung über das Ergebnis, diese wird mit folgenden Wortlauten rückgemeldet:

Übereinstimmung

IBAN und Name passen zusammen. Ihre Angaben stimmen überein. Hier müssen Sie nichts weiter tun. Der angegebene Name der Zahlungsempfängerin bzw. Zahlungsempfänger stimmt mit dem Namen des Inhabers bzw. der Inhaberin überein.

Nahezu Übereinstimmung

IBAN und Name weichen leicht voneinander ab, Ihre Angaben stimmen teilweise überein.

  • Sie erhalten die Nachricht: “Der angegebene Name der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers stimmt nahezu mit dem Namen der Inhaber:in überein. Meinten Sie: XXX?"
  • Jetzt können Sie den Namen nochmals prüfen und aktualisieren, bevor Sie die Überweisung freigeben.
Keine Übereinstimmung

Bei IBAN und Name gibt es keine Übereinstimmung. Ihre Angaben stimmen nicht überein. Sie erhalten einen Warnhinweis: “Der angegebene Name der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers stimmt nicht mit dem Namen der Inhaberin/des Inhabers überein.“

  • Prüfen Sie die Rechnung, sowie Ihre Eingabe auf Tippfehler.
  • Kontaktieren Sie im Zweifelsfall den Empfänger bzw. die Empfängerin, um die Daten abzugleichen. Jetzt können Sie den richtigen Namen eingeben, bevor Sie die Überweisung freigeben oder sich entscheiden, die Überweisung abzubrechen, falls Sie einen Betrug vermuten.

WICHTIG: Die Autorisierung der Überweisung kann dazu führen, dass die Gelder einer falschen Person gutgeschrieben werden. In diesem Fall haben Sie keine Rückerstattungsrechte gegenüber Ihrer Bank.

Keine Durchführung

Die Empfänger-Überprüfung konnte nicht durchgeführt werden. Hier war die Überprüfung des Namens des Empfängers bzw. der Empfängerin der Überweisung nicht möglich. Dafür gibt es verschiedene Gründe:

  • Das Konto des Empfängers/der Empfängerin ist kein Zahlungs-Konto (sondern zum Beispiel ein Spar-Konto).
  • Das Konto des Empfängers/der Empfängerin ist geschlossen.
  • Der Service für die Überprüfung des Empfängers/der Empfängerin funktioniert aus technischen Gründen nicht.
  • Die Bank des Empfängers/der Empfängerin unterstützt die Überprüfung (noch) nicht.

Funktioniert die Empfängerprüfung gerade nicht, kontaktieren Sie sicherheitshalber den Empfänger/die Empfängerin, um die Daten abzugleichen. Versuchen Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Empfänger-Überprüfung durchzuführen.

Ausnahmen von der Empfängerprüfung

Folgende Zahlungen sind von der Empfängerüberprüfung ausgenommen:

  • Überweisungen außerhalb des EWR-Raums
  • Überweisungen, die nicht in EUR durchgeführt werden
  • SEPA-Lastschriften
  • SEPA-Eilüberweisungen
  • Überweisungen von/auf Konten, welche keine Zahlungskonten sind (z.B. Sparkonten, Kreditkonten)
  • Firmen können bei Sammelaufträgen auf die Empfängerüberprüfung verzichten (Opt-Out)
  • Eigenübertrag (Übertragung von Geldbeträgen zwischen Ihren eigenen Konten)

Warnhinweis: Keine Übereinstimmung.

Bei IBAN und Name gibt es keine Übereinstimmung. Ihre Angaben stimmen nicht überein.

Sie erhalten einen Warnhinweis: “Der angegebene Name der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers stimmt nicht mit dem Namen der Inhaberin/des Inhabers überein.“

Was können Sie tun?

  • Prüfen Sie die Rechnung, sowie Ihre Eingabe auf Tippfehler.
  • Kontaktieren Sie im Zweifelsfall den Empfänger bzw. die Empfängerin, um die Daten abzugleichen. Jetzt können Sie den richtigen Namen eingeben, bevor Sie die Überweisung freigeben oder sich entscheiden, die Überweisung abzubrechen, falls Sie einen Betrug vermuten.
  • Sie verwenden noch die alte IBAN der Anadi Bank. In diesem Fall kann der Zahlungssender bei Transaktionen zu Gunsten Ihrer alten IBAN keine Empfängerprüfung durchführen. Wir ersuchen daher ihre neuen IBAN zur Verfügung zu stellen bzw. bekannt zu geben.

Warnhinweis: Keine Durchführung.

Die Empfänger-Überprüfung konnte nicht durchgeführt werden. Hier war die Überprüfung des Namens des Empfängers bzw. der Empfängerin der Überweisung nicht möglich. Dafür gibt es verschiedene Gründe:

  • Das Konto des Empfängers/der Empfängerin ist kein Zahlungs-Konto (sondern zum Beispiel ein Spar-Konto).
  • Das Konto des Empfängers/der Empfängerin ist geschlossen.
  • Der Service für die Überprüfung des Empfängers/der Empfängerin funktioniert aus technischen Gründen nicht.
  • Die Bank des Empfängers/der Empfängerin unterstützt die Überprüfung (noch) nicht.
  • Sie verwenden noch die alte IBAN der Anadi Bank. In diesem Fall kann der Zahlungssender bei Transaktionen zu Gunsten Ihrer alten IBAN keine Empfängerprüfung durchführen. Wir ersuchen daher ihre neuen IBAN zur Verfügung zu stellen bzw. bekannt zu geben.

 Was können Sie tun?

  • Funktioniert die Empfängerprüfung gerade nicht, kontaktieren Sie sicherheitshalber den Empfänger/die Empfängerin, um die Daten abzugleichen.
  • Versuchen Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Empfänger-Überprüfung durchzuführen.
  • Prüfen Sie, ob Sie noch die alte IBAN der Anadi Bank verwenden. In diesem Fall kann der Zahlungssender bei Transaktionen zu Gunsten Ihrer alten IBAN keine Empfängerprüfung durchführen. Wir ersuchen daher ihre neuen IBAN zur Verfügung zu stellen bzw. bekannt zu geben.

Seit April 2024 gilt die EU-Verordnung 2024/886 für Echtzeit-Überweisungen in Euro innerhalb der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums. Das sind alle EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.

Ab 09.10.2025 wird bei jeder SEPA- und SEPA-Echtzeit-Überweisung die Empfänger-Überprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die angeführte Empfängerin bzw. der Empfänger und die IBAN dieser übereinstimmen. Seit 09.01.2025 sind alle Banken in EUR-Ländern innerhalb des EWR (Europäischen Wirtschaftsraums) verpflichtet, SEPA-Echtzeit-Überweisungen zu empfangen. Banken müssen ihren Kundinnen und Kunden die Durchführung von SEPA-Echtzeit-Überweisungen ab 09.10.2025 aktiv anbieten und vor der Durchführung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeit-Überweisungen eine Empfänger-Überprüfung durchführen.

Sie können die Überweisung trotzdem freigeben. 

Bitte beachten Sie aber: Wenn Sie eine Überweisung freigeben, deren Empfänger-Überprüfungs-Resultat keine vollständige Übereinstimmung von Empfänger-Name und Empfänger-IBAN ergeben hat, Sie aber nicht darauf reagiert haben, haftet die Bank nicht, wenn das Geld bei einer unbeabsichtigten Empfängerin oder einem Empfänger landet.

Sie sehen das Ergebnis der Empfänger-Überprüfung direkt beim Ausfüllen Ihrer SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeit-Überweisung.

Nein. Wenn Sie Geldbeträge zwischen Ihren eigenen Konten übertragen, ist keine Empfängerüberprüfung nötig.

Folgende Zahlungen sind von der Empfängerüberprüfung ausgenommen:

  • Überweisungen außerhalb des EWR-Raums
  • Überweisungen, die nicht in EUR durchgeführt werden
  • SEPA-Lastschriften
  • SEPA-Eilüberweisungen
  • Überweisungen von/auf Konten, welche keine Zahlungskonten sind (z.B. Sparkonten, Kreditkonten)
  • Firmen können bei Sammelaufträgen auf die Empfängerüberprüfung verzichten (Opt-Out)

Service- & Orderhotline:
050 - 33 66 99

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Öffnungszeiten
Mo - Fr 8:00 - 17:00 Uhr

Sperrhotline Debit Mastercard 24h
+43 1 204 8800

Sperrhotline Visa Kreditkarte 24h
+43 1 711 11 770

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Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von der DADAT ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtiger Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater). Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die künftige Entwicklung zu.