Seit April 2024 gilt die EU-Verordnung 2024/886 für Echtzeit-Überweisungen in Euro innerhalb der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums. Das sind alle EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Ab 09.10.2025 wird bei jeder SEPA- und SEPA-Echtzeit-Überweisung die Empfänger-Überprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die angeführte Empfängerin bzw. der Empfänger und die IBAN dieser übereinstimmen.
Vor jeder SEPA-Überweisung und Echtzeitüberweisung wird kostenfrei geprüft, ob IBAN und Name der Empfängerin bzw. des Empfängers (Kontoinhaberin oder Kontoinhaber) übereinstimmen
Passt der Name der Empfängerin bzw. Empfängers nicht genau zur IBAN, erhalten Sie eine Warnung, bevor Sie die Überweisung freigeben. Unabhängig vom Ergebnis kann die Überweisung beauftragt werden.
Die Empfängerüberprüfung hilft, falsche Überweisungen und Betrug zu reduzieren.
Die Empfänger-Überprüfung zeigt Ihnen, ob Name und IBAN zusammenpassen oder ob es einen Unterschied gibt. Der Zahler bzw. die Zahlerin erhält eine sofortige Rückmeldung über das Ergebnis, diese wird mit folgenden Wortlauten rückgemeldet:
Folgende Zahlungen sind von der Empfängerüberprüfung ausgenommen:
Bei IBAN und Name gibt es keine Übereinstimmung. Ihre Angaben stimmen nicht überein.
Sie erhalten einen Warnhinweis: “Der angegebene Name der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers stimmt nicht mit dem Namen der Inhaberin/des Inhabers überein.“
Was können Sie tun?
Die Empfänger-Überprüfung konnte nicht durchgeführt werden. Hier war die Überprüfung des Namens des Empfängers bzw. der Empfängerin der Überweisung nicht möglich. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
Was können Sie tun?
Seit April 2024 gilt die EU-Verordnung 2024/886 für Echtzeit-Überweisungen in Euro innerhalb der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums. Das sind alle EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.
Ab 09.10.2025 wird bei jeder SEPA- und SEPA-Echtzeit-Überweisung die Empfänger-Überprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die angeführte Empfängerin bzw. der Empfänger und die IBAN dieser übereinstimmen. Seit 09.01.2025 sind alle Banken in EUR-Ländern innerhalb des EWR (Europäischen Wirtschaftsraums) verpflichtet, SEPA-Echtzeit-Überweisungen zu empfangen. Banken müssen ihren Kundinnen und Kunden die Durchführung von SEPA-Echtzeit-Überweisungen ab 09.10.2025 aktiv anbieten und vor der Durchführung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeit-Überweisungen eine Empfänger-Überprüfung durchführen.
Sie können die Überweisung trotzdem freigeben.
Bitte beachten Sie aber: Wenn Sie eine Überweisung freigeben, deren Empfänger-Überprüfungs-Resultat keine vollständige Übereinstimmung von Empfänger-Name und Empfänger-IBAN ergeben hat, Sie aber nicht darauf reagiert haben, haftet die Bank nicht, wenn das Geld bei einer unbeabsichtigten Empfängerin oder einem Empfänger landet.
Sie sehen das Ergebnis der Empfänger-Überprüfung direkt beim Ausfüllen Ihrer SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeit-Überweisung.
Nein. Wenn Sie Geldbeträge zwischen Ihren eigenen Konten übertragen, ist keine Empfängerüberprüfung nötig.
Folgende Zahlungen sind von der Empfängerüberprüfung ausgenommen:
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8:00 - 17:00 Uhr
Sperrhotline Debit Mastercard 24h
+43 1 204 8800
Sperrhotline Visa Kreditkarte 24h
+43 1 711 11 770
Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von der DADAT ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtiger Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater). Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die künftige Entwicklung zu.
Sie müssen sich zuerst einloggen bevor Sie eine Order erteilen können.