FAQ

Ja, die DADAT als Marke der Schelhammer Capital Bank AG unterliegt dem Gesetz der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. Ihre Einlagen (für natürliche und nicht natürliche Personen) sind mit einem Maximalbetrag von € 100.000,- gesichert. Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie unter:

Für die Legitimation wird eine gut lesbare Kopie Ihres aktuell gültigen Lichtbildausweises (Reisepass oder Personalausweis). Folgende Daten sind auf der Ausweiskopie erforderlich:

  • vollständiger Name (Vor- und Nachname)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • ausstellende Behörde
  • Ausstellungsdatum
  • Ausweisnummer
  • Staatsangehörigkeit
  • Unterschrift
  • Kopfbild
  • Videolegitimierung: Ihre Identität wird im Rahmen der Online-Eröffnung anhand Ihres Lichtbildausweises festgestellt. Es werden Fotos von Ihnen und Ihrem Lichtbildausweis erstellt und die angeführten Daten mit Ihrem Ausweis überprüft. Bitte beachten Sie, dass für die Videolegitimierung ein Smartphone, Tablet oder Computer (mit Kamera) notwendig ist.
  • PostIdent-Verfahren: Das PostIdent-Verfahren wird über die Österreichische Post AG durchgeführt. Hierfür muss dem Postboten bzw. der Postfiliale der Ausweis (selber Ausweis, der bei den Eröffnungsunterlagen beilag) zur Identifizierung vorgelegt werden. Wichtig: PostIdent ist nur bei Eröffnung eines Gemeinschaftsdepot möglich.
  • Vorort - Depoteröffnung in Wien, Linz und Salzburg. (Hierfür nehmen Sie bitte nach Terminvereinbarung, Ihren gültigen Reisepass, EU-Personalausweis oder österreichischen Führerschein im Scheckkartenformat mit.)

Sobald die Eröffnungsunterlagen und die legitimierte Ausweiskopie bei der DADAT korrekt und vollständig eingegangen sind, wird das ausgewählte Produkt innerhalb eines Bankarbeitstages (in Ausnahmefällen bis zu drei) angelegt. Sobald Ihr ausgewähltes Produkt aktiviert wurde, erhalten Sie ein E-Mail/SMS.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser Kundenservicecenter (+43 (0) 50 33 66 99) oder per E-Mail an office@dad.at, damit wir Ihnen den Vertrag per Post übermitteln. Ursachen hierfür können sein, dass Sie eine veraltete Version des Programms Acrobat Reader, eine veraltete Browserversion oder einen Pop-Up-Blocker aktiviert haben.

Nein, ein Produkt kann erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr eröffnet werden.

Alle unsere Applikationen sind nach den neuesten Standards entwickelt und können somit von jedem Endgerät (Notebook, Tablet, Smartphone,...) aufgerufen werden. Zusätzlich bieten wir Ihnen natürlich auch Apps an.

Nein. Sobald Sie uns den Auftrag zum Depotübertrag erteilt haben, setzen wir uns mit Ihrer bisherigen Bank in Verbindung und kümmern uns um alles Weitere.

Die Dauer von Wertpapierüberträgen beträgt 1 bis 4 Wochen. Dies hängt einerseits davon ab, ob es sich um österreichische oder ausländische Titel handelt und andererseits variieren die Bearbeitungszeiten der Absenderbanken.

Die Einbuchung der Wertpapiere erfolgt automatisch. Je eingebuchtem Wertpapier ist ein Zugangs-Beleg im Online-Banking für Sie abrufbar. Außerdem sind die eingebuchten Stücke im Online-Portal (Depot) ab deren Einbuchung ersichtlich.

Nein, da in der Regel die zu übertragenden Wertpapiere von der wegübertragenden Bank gesperrt werden. Nach Eingang der Wertpapiere auf Ihrem DADAT Depot können Sie wieder über die Wertpapiere verfügen.

Wir übernehmen bis zu € 250,-. Schicken Sie uns hierzu die Spesenaufstellung der Fremdbank per Scan an office@dad.at - inkl. der Angabe Ihrer Depotnummer und dem Betreff "Fremdspesen Depotübertrag". Die Vergütung der Übertragsspesen erfolgt nur für Positionen die einen Mindestwert von € 2.000 aufweisen. Wir vergüten Ihnen innerhalb weniger Tage den entsprechenden Betrag auf Ihr DADAT-Wertpapierverrechnungskonto.

Wir unterscheiden zwischen den Kaufwerten in der Depotübersicht und den Anschaffungsdaten, die für die steuerliche Betrachtung berücksichtigt werden. Diese finden Sie bei der Erstellung eines KESt-Statusberichts.

Bei einem Depotübertrag werden die Anschaffungsdaten nicht automatisch übermittelt. Bei Überträgen von einer Fremdbank verwenden Sie unser Formular „Auftrag zum Übertrag“. Auf Seite 2 des Formulars finden Sie eine Auswahlmöglichkeit, mit der Sie die Fremdbank beauftragen, ob und in welcher Form die Anschaffungsdaten übermittelt werden dürfen. Wenn die abgebende Bank die steuerlichen Anschaffungsdaten korrekt übermittelt hat, werden diese von der DADAT übernommen und die Wertpapiere entsprechend eingebucht.

Damit eine korrekte Übernahme der Anschaffungsdaten gewährleistet ist, muss der DADAT ein Depotauszug für die Altbestände per 31.12.2010 bzw. per 31.03.2012 übersandt werden. Weiters benötigen wir eine Umsatzübersichtsliste ab dem Zeitpunkt des  Depotauszuges bis zum Datum des Wertpapierdepotübertrages an die DADAT. Für Neubestände werden sämtliche Belege bzw. Wertpapierabrechnungen und eine Umsatzübersichtsliste vom Zeitpunkt des Erwerbs bis zur Depotübertragung benötigt. Die Belege sind direkt von der wegübertragenden Bank an die DADAT zu übermitteln. Für diesen Zweck müssen Sie die abgebende Bank gegenüber der DADAT vom Bank- und Datengeheimnis entbinden.

Unter Altbestand versteht man Aktien und Investmentfonds mit Kaufdatum bis 31.12.2010; alle anderen Wertpapiere die bis 31.03.2012 gekauft wurden.

Als Neubestand gilt: Kaufdatum ab 01.01.2011 (Aktien und Investmentfonds) bzw. ab 01.04.2012 (alle anderen Wertpapiere).

Die DADAT verrechnet für Depotüberträge zur DADAT keine Gebühren. Die DADAT übernimmt bis zu € 250,- an Übertragungsspesen von der Fremdbank. Bei Positionen unter € 2.000,- erfolgt keine Vergütung; Vorlage der Spesenbelastung der Fremdbank erforderlich.

Gemäß § 27 Abs 6 EStG gilt die Entnahme aus dem Depot oder das Ausscheiden aus einem Depot als Veräußerung und führt zum Abzug der KESt auf Kursgewinne. Sollte der Auftrag zur Übermittlung der Anschaffungskosten erteilt bzw. der Nachweis einer unentgeltlichen Übertragung erbracht werden kann dieser Abzug vermieden werden. Mit Weitergabe der Anschaffungskosten wird bei Eigenübertrag oder bei Nachweis der Unentgeltlichkeit (durch Notariatsakt, Schenkungsmeldung gem. § 121a BAO oder Legat), bei der abgebenden Bank keine KESt auf Kursgewinne bei Neubeständen abgezogen, auch bleibt die Altbestandseigenschaft erhalten und alle ursprünglichen Anschaffungskosten werden bei der DADAT übernommen.

Der Altbestand bleibt bei Fremdüberträgen auch ohne Nachweis der Unentgeltlichkeit erhalten, wenn der Auftrag zur Datenweitergabe erfolgt.

Wie ist das in der Ermächtigung zur Datenweitergabe anzugeben:

  • Übertrag auf ein Depot derselben Inhaberschaft; Entbindung vom Bankgeheimnis:
  • Ich bestätige, dass ich Inhaber des genannten Empfängerdepots bin, auf welche meine Wertpapierpositionen übertragen werden sollen und beauftrage Sie hiermit für die Abwicklung der Kursgewinnbesteuerung Anschaffungskosten, pauschale Ermittlung nach § 93 Abs. 4EStG und Alt- bzw. Neubestandseigenschaft der zu übertragenden Wertpapierpositionen an das übernehmende Kreditinstitut weiterzugeben. Ausschließlich dieser Zwecke entbinde ich Sie gegenüber dem übernehmenden Kreditinstitut ausdrücklich vom Bank- und Datengeheimnis.

            (anzukreuzen wenn sämtliche Depotinhaber ident sind) 

  • Übertrag auf ein Depot einer anderen Inhaberschaft; Entbindung vom Bankgeheimnis:
  • Ich bestätige, dass ich nicht Inhaber des Empfängerdepots bin, da es sich um eine unentgeltliche Übertragung an einen Steuerinländer handelt. Ich beauftrag Sie hiermit, für die Abwicklung der Kursgewinnbesteuerung Anschaffungskosten, pauschale Ermittlung nach § 93 Abs. 4 EStG und Alt- bzw. Neubestandseigenschaft der zu übertragenden Wertpapierpositionen an das übernehmende Kreditinstitut weiterzugeben. Ausschließlich für diese Zwecke entbinde ich Sie gegenüber dem übernehmenden Kreditinstitut ausdrücklich vom Bank- und Datengeheimnis.
  • wenn dieser Punkt angekreuzt ist bleibt die Altbestandseigenschaft erhalten, ein Nachweis der Unentgeltlichkeit ist nicht erforderlich. 
  • Nur für Neubestände notwendig: (wenn auch Neubestände übertragen werden zusätzlich anzugeben!) Durch folgendes Dokument wird der unentgeltliche Übertrag nachgewiesen (Dokument bitte in Kopie beilegen):
  • Notariatsakt Schenkungsmeldung gem. § 121a BAO Bei Legat (z.B. Erbschaft): Einantwortungsbeschluss; gerichtliche Amtsbestätigung gemäß § 186 AußStrG bzw. Bestätigung durch den zuständigen Gerichtskommissär
  • wenn die erforderlichen Unterlagen beigelegt sind und die Entbindung vom Bank- und Datengeheimnis angekreuzt ist erfolgt durch die abgebende Bank kein KESt Abzug 

    oder: Auftrag zur Datenweitergabe

  • Finanzamtsmeldung: Ich beauftrage Sie hiermit, dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats die in § 27 Abs 6 Z 1 lit a TS 5 TS 2 EStG 1988 genannten Informationen (Name, Anschaffungskosten, Wertpapierbezeichnung, aufnehmende depotführende Stelle, Adresse und Steuer- oder Sozialversicherungsnummer) zu übermitteln. Ausschließlich für diese Zwecke entbinde ich Sie gegenüber dem übernehmenden Kreditinstitut ausdrücklich vom Bank- und Datengeheimnis.
  • wenn dieser Punkt angekreuzt ist wird die Finanzamtmeldung durch die abgebende Bank vorgenommen und es erfolgt kein KESt-Abzug (auch Punkt „Entbindung vom Bank- und Datengeheimnis ankreuzen) 

Verhalten wenn ich nicht Inhaber bin

  • Ich bestätige, dass ich NICHT Inhaber des Empfängerdepots bin. Da ich weder die unentgeltliche Übertragung nachgewiesen, noch Sie mit einer Finanzamtsmeldung beauftragt habe, kommt es zu einer KESt-pflichtigen Veräußerung. Ich beauftrage Sie hiermit, für die Abwicklung der Kursgewinnbesteuerung den steuerpflichtigen Entnahmewert der zu übertragenden Wertpapierpositionen an obige Empfängerbank weiterzugeben. Ausschließlich für diese Zwecke entbinde ich Sie gegeben der Empfänger ausdrücklich vom Bank- und Datengeheimnis
  • wenn dieser Punkt angekreuzt ist wird bei der abgebenden Bank bei allen Neubeständen die KESt auf Kursgewinne abgezogen (Berechnungsbasis ist der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Entnahme) und die Daten (gemeiner Wert bei Entnahme) an die DADAT weitergegeben (Punkt 1 ankreuzen). Bei der DADAT werden die Anschaffungskosten (gemeiner Wert bei der Entnahme) übernommen im Steuertopf „Neu sauber“ eingebucht. Es erfolgt die Berücksichtigung beim Verlustausgleich durch die Bank. 

Keine Beauftragung der Datenweitergabe bzw. Finanzamtsmeldung / Keine Entbindung vom Bank- und Datengeheimnis:

  • Ich entbinde Sie ausdrücklich NICHT vom Bank- und Datengeheimnis. Weder an die Empfängerbank noch an das zuständige Finanzamt dürfen – sofern keine sonstige Rechtsgrundlage (wie z.B. eine behördliche Anordnung) besteht – Informationen oder Daten weitergegeben werden. Durch die Depotentnahme kann es daher zu einer KESt-Belastung kommen, die jener der KESt-pflichtigen Veräußerung entspricht.
  • wenn dieser Punkt angekreuzt ist muss die abgebende Bank den Abzug der KESt auf Kursgewinne vornehmen. Die Einbuchung bei der DADAT erfolgt zu pauschal bewerteten Anschaffungskosten gemäß § 93 Abs 4 EStG für alle übertragenen Werte und die Altbestandseigenschaft geht verloren. Diese Art der Übertragung hat keine Endbesteuerungswirkung und die Möglichkeit der Berücksichtigung beim Verlustausgleich durch die Bank ist nicht gegeben. 

Nein, für jedes Depot wird ein separates Wertpapierverrechnungskonto benötigt.

Ja, folgende Fremdwährungskonten bietet die DADAT an:

  • USD
  • CHF
  • GBP

Ja, für die Führung eines Depots bei der DADAT ist ein Euro-Verrechnungskonto notwendig.

Bitte wenden Sie sich hierzu an unser Kundenservicecenter (+43 (0) 50 33 66 99) oder per E-Mail an office@dad.at, damit die DADAT Ihnen die Zugangsdaten übermittelt.

Für eine Rücksetzung der Fehlversuche wenden Sie sich bitte an unser Kundenservicecenter (+43 (0) 50 33 66 99) oder übermitteln uns eine schriftliche Mitteilung mit Unterschrift.

Hierfür benötigen wir das Formular „Konto-/Depotübertrag“ Auftrag zum Übertrag von einer inländischen Fremdbank (PDF, 188.47 KB) im Original per Post.

Nein, nur auf das hinterlegte Referenzkonto das von Ihnen angegeben wurde. Änderungen hierzu sind schriftlich bekannt zu geben. Änderungsformular für das Depot und Wertpapierverrechnungskonto (PDF, 616.49 KB)

Ja, die Hinzunahme eines weiteren Inhabers ist möglich, bitte übermitteln Sie uns dazu das folgende Formular. Hinzunahme Inhaber oder Zeichnungsberechtigter (PDF, 365.55 KB)

Ja, hierfür benötigen wir bitte das Formular „Hinzunahme Zeichnungsberechtigter“ mit einer legitimierten Ausweiskopie im Original per Post. Hinzunahme Inhaber oder Zeichnungsberechtigter (PDF, 365.55 KB)

Bitte wenden Sie sich diesbzüglich an unser Kundenservice-Center unter 050 - 33 66 99.

Nein, die DADAT bietet kein Depot für Vereine an.

Ausgenommen sind Depots von Firmen mit Einreichung einer KESt-Befreiungserklärung und Privatdepots mit Einreichung einer Wohnsitzerklärung.

Aktien und Investmentfonds ab Kaufdatum 01.01.2011 und Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine ab Kaufdatum 01.04.2012.

Altbestand: Aktien und Investmentfonds welche bis 31.12.2010 und Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine welche bis 31.03.2012 erworben wurden.

Neubestand: Aktien und Investmentfonds welche ab 01.01.2011 und Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine welche ab 01.04.2012 erworben wurden.

In der Ordermaske können Sie wahlweise über den Aktionsbutton „Steuertopf“ Ihren Alt- bzw. Neubestand auswählen. Automatisch wird als erstes Ihr Neubestand verkauft, wenn Sie keine Auswahl treffen.

Die Käufe und sonstigen Depoteingänge die zwischen 01.01.2011 und 01.04.2012 getätigt wurden, werden mit dem sogenannten gemeinen Wert zum 30.03.2012 bewertet. Der gemeine Wert wurde einmalig zum 01.04.2012 gemäß Verordnungsermächtigung vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt. Der Kurs des Wertes ist der Schlusskurs vom 30.03.2012 bzw. der letzte verfügbare Schlusskurs.

Nein, der Verlustausgleich kann nur je Kalenderjahr erfolgen.

Der automatische Verlustausgleich erfolgt, wenn Sie alleiniger Depotinhaber bei der DADAT sind (auch Depot übergreifend). Bei Gemeinschaftsdepots und Depots im Betriebsvermögen wird kein automatischer Verlustausgleich durch das Kreditinstitut vorgenommen.

Es fließen,

  • bereits realisierte Kursgewinne und –verluste von Wertpapier-Neubeständen
  • Dividendenzahlungen
  • Ausschüttungen
  • ausschüttungsgleiche Erträge

in den Verlustausgleich ein.

Kontoinhaber kann jede volljährige, natürliche Person mit österreichischem Hauptwohnsitz und guter Bonität sein. Informationen zum Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen finden Sie hier.

Nein, bei der DADAT kann ein Girokonto nur für natürliche Personen eröffnet werden.

Bei Kontoeröffnung wird Ihre Debit Mastercard und Ihr persönlicher PIN-Code bestellt (Dauer in etwa 10 Tage nach Eröffnung). Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen zwei separate Briefe versendet werden.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Sperrhotline der Debit Mastercard unter +43 1 204 8800 (Mo - So; 0:00 - 24:00 Uhr).

Die Kreditkarte wird nach dem 3. Gehaltseingang innerhalb eines Monats bestellt.

VISA Classic-Karte ohne Versicherungsschutz (€ 12,- im 1. Vertragsjahr) mit € 2.000,- Einkaufsrahmen
Unter Voraussetzung eines regelmäßigen Mindest-Nettoeinkommens in Höhe von € 1.000,- monatlich (bei zwei Inhaber mind. € 2.000,- monatlich). 

VISA Gold-Karte mit Versicherungsschutz mit € 3.000,- Einkaufsrahmen
Unter Voraussetzung eines regelmäßigen Mindest-Nettoeinkommens in Höhe von € 1.100,- monatlich (bei zwei Inhaber mind. € 2.200,- monatlich).

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Sperrhotline der card complete Service Bank AG unter, Tel.: +43 1 711 11 -770 oder Fax: +43 1 711 11 -559.

Bitte wenden Sie sich direkt an die card complete Service Bank AG unter, Tel.: +43 1 7111 11 -380, Fax: +43 1 711 11 – 399, E-Mail: office@cardcomplete.com, https://www.cardcomplete.com/kontakt/.

Ja, die Voraussetzung hierfür ist ein Mindesteingang von EUR 1.000,- – eine Überziehungsvereinbarung und eine Kreditkarte sind nicht möglich.

Hierfür müssen Sie sich bitte direkt an die Schelhammer Capital Bank AG wenden (Goldschmiedgasse 3, 1010 Wien, Tel.: +43 1 534 34 - 0).

Eine beantragte Überziehungsvereinbarung wird bei erfolgter positiver Bonitätsprüfung nach dem 3. Gehaltseingang eingestellt.

Sobald die Eröffnungsunterlagen bei der DADAT vollständig eingelangt sind und das Konto angelegt ist, wird der angeführte Betrag mittels SEPA eingezogen.

Ja, hierfür ist eine Überweisung auf den IBAN des Sparkontos zu tätigen. Den IBAN finden Sie im Online Kundenportal.

Nein, Sie können Überweisungen nur auf das hinterlegte Referenzkonto tätigen, welches von Ihnen angegeben wurde. Änderungen hierzu sind schriftlich bekannt zu geben.
Formular Änderungsformular Online Sparkonto

Kontoinhaber kann jede volljährige, natürliche Person mit österreichischem Hauptwohnsitz sein. (nur 1. Inhaber möglich)

  1. Nach Eingabe Ihrer gewünschten Daten (Laufzeit, Wunschbetrag etc.) erhalten Sie einen Kreditvorschlag
  2. Geben Sie nun Ihre persönlichen Angaben an. Bereits nach wenigen Augenblicken erhalten Sie Ihr individuelles Angebot.
  3. Wenn Sie sich für das Angebot entscheiden, können Sie sich per Videolegitimation identifizieren - bitte denken Sie an Ihren Personalausweis oder Reisepass - und den Vertrag im Anschluss elektronisch unterschreiben.
  4. Laden Sie die letzten drei Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge der letzten drei Monate hoch.
  5. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen überweisen wir das Geld auf Ihr Girokonto - innerhalb von wenigen Arbeitstagen, nach Eingang Ihrer Unterlagen.
  • Sie sind volljährig.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist Österreich.
  • Sie sind mindestens sechs Monate bei Ihrem Arbeitgeber angestellt bzw. Sie haben die Probezeit beendet.
  • Sie erhalten ein regelmäßiges Einkommen als Arbeiter oder Angestellter. Ihr Arbeitsverhältnis ist unbefristet oder dauert im Fall einer Befristung mindestens bis zum Ende der Kreditlaufzeit. Sie sind weder selbständig, noch Teilhaber oder Gesellschafter.
  • Sie handeln auf eigene Rechnung und eigenen Namen.
  • Sie haben keinen negativen KSV-Eintrag (Kreditschutzverband)
  • Ihre letzten drei Gehaltsnachweise.
  • Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate.
  • Damit wir Ihre Unterlagen prüfen können, dürfen diese keine Änderungen oder Streichungen enthalten.
  • Auf den Kontoauszügen sollten Ihre Gehaltseingänge ersichtlich sein.
  • Die Kontoauszüge sollten fortlaufend sein, so dass die Auszugs- und Blattnummern oder Seitenzahlen sowie alle Salden gut sichtbar sind.
  • In der Regel sind Screenshots Ihrer Umsätze (z.B. via Smartphone oder PC) nicht ausreichend, alle benötigten Daten darzustellen. Wir bevorzugen deshalb PDFs aus Ihrem Online-Banking-Portal oder sorgfältig kopierte Kontoauszüge.

Im Regelfall dauert es nur wenige Tagen, nach vollständigem Eingang Ihrer Unterlagen, bis Ihr Antrag bearbeitet und der Kreditbetrag auf Ihr Konto überwiesen wird. Sie tilgen den Kredit in gleichbleibenden und monatlichen Raten, je nach ausgewählter Laufzeit (zwischen 12 und 120 Monaten). Ihre monatlichen Raten werden zum 05. eines Monats von Ihrem angegebenen Referenzkonto abgebucht.

Ja, der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest. So wissen Sie direkt, was Sie die Finanzierung kostet.

Ja, Sie können jederzeit Sonderzahlungen auf Ihren Kreditkonto leisten oder diesen vorzeitig zurückzahlen. Unter Sonderzahlungen werden vorzeitige Rückzahlungen von größeren Beträgen verstanden. Da es sich um einen Fixzins-Kredit handelt, ist der Kreditgeber berechtigt, bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Kredites, sofern der vorzeitig zurückgezahlte Betrag € 10.000,00 innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten übersteigt, eine angemessene und objektiv gerechtfertigte Entschädigung für den ihm aus der vorzeitigen Rückzahlung voraussichtlich entstehenden Vermögensnachteil zu verlangen. Diese Entschädigung beträgt höchstens 0,5% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem vereinbarten Ablauf des Kreditvertrags ein Jahr nicht überschreitet, und höchstens 1% in allen anderen Fällen.

  • Eine DADAT Bankomatkarte mit NFC-Funktion 
  • Ein Apple Pay fähiges Endgerät 
  • Wird Apple Pay auf einem iPhone aktiviert muss dieses eine aktivierte Touch ID oder Face ID haben. 
  • Eine bei iCloud angemeldete Apple-ID 
  • Die DADAT Schelhammer Wallet Pay-App (IOS-Version) 
  • Ihre DADAT Banking Benutzerdaten und Ihre DADAT ID-App 
  • Sollten Sie mehr als einen Benutzer bei der DADAT besitzen, so muss bei dem Benutzer mit welchem Sie die Wallet Pay-App verwenden möchten, eine Berechtigung gesetzt werden – bitte wenden Sie sich dazu an unser Kundenservice Center. 
  • Ihre bei der DADAT hinterlegte Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse

Mit Apple Pay zahlen Sie Ihre Einkäufe bequem mit dem iPhone oder der iWatch kontaktlos an der Kasse. Das geht bei allen NFC-fähigen Bezahlterminals, bei Online-Händlern oder im Safari Browser. Wo genau, erkennen Sie an dem Symbol für kontaktloses Bezahlen oder dem Apple Pay-Logo.

Nein. Zahlungen über Ihr iPhone sowie über alle anderen mit Apple Pay kompatiblen Endgeräte sind ohne Einschränkungen möglich, auch wenn das Gerät nicht mit dem Internet verbunden ist.

Ja. Die Nutzung von Apple Pay ist für DADAT Kunden kostenlos.

In der Wallet sehen Sie die letzten Transaktionen, die Sie mit Apple Pay durchgeführt haben. In der Wallet Pay-App sehen sie alle Transaktionen, die Sie mit Ihrer Bankomatkarte (physisch oder digital) durchgeführt haben. Weiters sind natürlich alle Ihre Transaktionen in Ihrem Online Banking ersichtlich.

Transaktionen mit Apple Pay sind sicher. Für jede Transaktion über Ihr iPhone, iPad oder den Mac müssen Sie sich mit Face ID, Touch ID oder Ihrem Sicherheitscode authentifizieren. Ihre Apple Watch ist durch einen nur Ihnen bekannten Code geschützt, den Sie jedes Mal eingeben müssen, wenn Sie Ihre Apple Watch anlegen oder mit Apple Pay bezahlen. Ihre Kartennummer sowie Informationen zu Ihrer Identität werden nicht an den Händler weitergegeben, und Ihre tatsächlichen Kartennummern werden weder auf Ihrem Gerät noch auf Apple-Servern gespeichert.

Wenn Sie in einem Geschäft bezahlen, sendet weder Apple noch Ihr Gerät Ihre tatsächliche Kartennummer an den Händler. Wenn Sie Transaktionen in Apps und mittels Safari Browser im Internet tätigen, erhält der Händler lediglich Informationen wie Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse sowie Rechnungs- und Versandadresse, deren Weitergabe Sie im Zuge Ihrer Bestellung autorisiert haben. Apple Pay speichert anonymisierte Informationen zur Transaktion, wie den ungefähren Einkaufsbetrag. Diese Informationen können nicht mit Ihnen in Verbindung gebracht werden, und es wird niemals gespeichert, was gekauft wurde. Apps, die die Zahlung per Apple Pay unterstützen, müssen eine von Ihnen einsehbare Datenschutzrichtlinie enthalten, in der die Nutzung Ihrer Daten geregelt ist.

Bei Apple Pay autorisieren Sie jeden Einkauf über Face ID, Touch ID oder Ihren Code. Diese Funktionen verhindern, dass Unbefugte Apple Pay auf Ihrem iPhone, iPad, Mac oder Ihrer Apple Watch nutzen können.

Sie können die Seite des Apple-ID-Accounts (www.icloud.com) aufrufen oder die App "Wo ist ?" verwenden, um die Funktion zur Zahlung mit dem Gerät per Apple Pay zu sperren oder dauerhaft zu entfernen. Ihre Karten werden für Apple Pay gesperrt oder entfernt, selbst wenn Ihr Gerät offline und nicht mit einem Mobilfunknetz oder WLAN-Netzwerk verbunden ist.

Ebenso können Sie die Karte über den Sperrnotruf sperren lassen. Ein Anruf beim Sperrnotruf führt zu einer dauerhaften Sperre Ihrer Bankomatkarte inklusive der digitalen Bankomatkarte. Für die Sperre ist die Angabe der IBAN (oder der Bankleitzahl und Ihrer Kontonummer) sowie der Folgenummer notwendig (diese Zahl z.B. 1 oder 2 ist auf der Bankomatkarten ganz rechts unten angeführt).

Ja, Sie können weiterhin mit der Apple Watch bezahlen.

Sie können einfach die hinterlegte Karte in der Apple Wallet löschen.

Bei Verlust oder Diebstahl können Sie es jederzeit über die App "Wo ist?" von einem anderen iPhone oder iPad aus oder über die Seite Ihres Apple-ID-Accounts sperren lassen. Ihre physische Karte bleibt davon unberührt. Sie können wie gewohnt mit dieser bezahlen.

Nach der Eröffnung Ihres DADAT Kontos erhalten Sie Ihre IBAN-Nummer. Mit dieser registrieren Sie sich für die Nutzung des Online Kontowechselservice mit Ihren Stammdaten unter https://dadat.kontenwechsel.at.

Danach können Sie sich mit Ihren Internet-Banking Zugangsdaten Ihrer alten Bank anmelden und der Datenschutzerklärung und den AGBs der Qwist GmbH zustimmen.

Unser Kontowechselservice Partner Qwist GmbH erkennt Ihre Daueraufträge, Lastschriften sowie Zahlungseingänge.

Wählen Sie aus, welche Lastschriftempfänger oder Auftraggeber über Ihre neue Bankverbindung informiert werden sollen.

Anschließend fügen Sie einmalig per Handy oder Maus Ihre Unterschrift hinzu und legen fest, zu welchem Datum die Änderungen vorgenommen werden sollen.

Der Versand der Verständigungen der Zahlungspartner erfolgt durch Qwist GmbH. Die Daueraufträge können Sie im DADAT Kunden Login direkt anlegen.

Im letzten Schritt können Sie den Auftrag zur Schließung Ihres alten Kontos geben und den Übertrag des Saldos anfordern.

Für Kunden der DADAT entstehen keinerlei Kosten im Zusammenhang mit dem Kontowechselservice.

Im Kontowechselserviceprozess können Sie selber auswählen welche Zahlungspartner verständigt werden sollen. Mit dem Button „als erledigt markieren/Ignorieren“ können Sie die Verständigung ausschließen.

Tragen Sie einfach den Namen sowie die Adresse des zu informierenden Zahlungsempfängers in die entsprechenden Felder ein. Die Zahlungsempfänger werden laufend erweitert und wachsen zusätzlich mit zahlreicher Nutzung unserer Kunden.

Der Postversand erfolgt umgehend, je nach Postlauf erhalten die Zahlungspartner innerhalb weniger Tage die Benachrichtigung und können die Änderungen vornehmen.

Sie haben in der Übersicht des Online Kontowechsels mit Qwist GmbH alle Verständigungen und können diese ansehen, ausdrucken und den Versand einsehen.

Der Online Kontowechsel erkennt alle für Ihr altes Girokonto bestehenden Daueraufträge. Für die Neuanlage melden Sie sich im DADAT Kunden Login im Banking an und legen Sie unter „Aufträge erweitert“ Ihre Daueraufträge an. Wählen Sie den Beginn der ersten Durchführung so aus, dass es zu keiner Überschneidung bzw. Doppeldurchführung vor Schließung Ihres bisherigen Bankkontos kommt.

Qwist GmbH ermittelt im ersten Schritt alle regelmäßigen Zahlungseingänge und Sie können auch hier auswählen welche Zahlungspartner Sie von der Änderung der Bankverbindung verständigen möchten. Der Versand der Verständigungen erfolgt ebenso über Qwist GmbH.

Die Empfehlung ist hier das alte Konto noch 2 – 3 Monate bestehen zu lassen damit es zu keinen Rücklastschriften mit entsprechenden Kosten für Sie kommt. Das System schlägt Ihnen bei der Auswahl des Datums für die Kontolöschung automatisch einen Termin vor, der 2 Monate in der Zukunft liegt. Dieses Datum können Sie problemlos überschreiben.

Überweisen Sie vor dem Schließungstermin den aushaftenden Saldo und bzw. zuzüglich eventueller Schließungskosten und Zinsen. Wir weisen darauf hin, dass eine Übertragung eines bestehenden Sollsaldos auf das neue Konto bei der DADAT nicht möglich ist.

Wenden Sie sich an Ihre bisherige Bank und bringen Sie Ihren Wunsch vor.

Wenn Sie bei der bisherigen Bank ein Gemeinschaftskonto hatten so drucken Sie das Schließungsschreiben am besten selbst aus und schicken es unterschrieben von allen Inhabern an die bisherige Bank.

Service- & Orderhotline:
050 - 33 66 99

Rückruf anfordern

Öffnungszeiten
Mo - Fr 8:00 - 17:00 Uhr

Sperrhotline Debit Mastercard 24h
+43 1 204 8800

Sperrhotline Visa Kreditkarte 24h
+43 1 711 11 770

Ich dadat gerne

informiert bleiben.

Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von der DADAT ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtiger Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater). Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die künftige Entwicklung zu.