Nein, für jedes Depot wird ein separates Wertpapierverrechnungskonto benötigt.

Ja, folgende Fremdwährungskonten bietet die DADAT an:

  • USD
  • CHF
  • GBP

Ja, für die Führung eines Depots bei der DADAT ist ein Euro-Verrechnungskonto notwendig.

Bitte wenden Sie sich hierzu an unser Kundenservicecenter (+43 (0) 50 33 66 99) oder per E-Mail an office@dad.at, damit die DADAT Ihnen die Zugangsdaten übermittelt.

Für eine Rücksetzung der Fehlversuche wenden Sie sich bitte an unser Kundenservicecenter (+43 (0) 50 33 66 99) oder übermitteln uns eine schriftliche Mitteilung mit Unterschrift.

Hierfür benötigen wir das Formular „Konto-/Depotübertrag“ Auftrag zum Übertrag von einer inländischen Fremdbank (PDF, 188.47 KB) im Original per Post.

Nein, nur auf das hinterlegte Referenzkonto das von Ihnen angegeben wurde. Änderungen hierzu sind schriftlich bekannt zu geben. Änderungsformular für das Depot und Wertpapierverrechnungskonto (PDF, 616.49 KB)

Nein – eine Depothinzunahme wird nicht mehr angeboten.

Die korrekte Vorgehensweise ist folgende:
Über die Homepage muss ein Gemeinschaftsdepot als Neukunde neu eröffnet werden.

Im Anschluss kann ein Übertrag gemäß Punkt 2 „Ermächtigung zur Datenweitergabe – Übertrag auf ein Depot einer anderen Inhaberschaft“ auf das Gemeinschaftsdepot erfolgen (z. B. inkl. Schenkungsmeldung, Finanzamtsmeldung etc.).

Ja, hierfür benötigen wir bitte das Formular „Hinzunahme Zeichnungsberechtigter“ mit einer legitimierten Ausweiskopie im Original per Post. Hinzunahme Inhaber oder Zeichnungsberechtigter (PDF, 365.55 KB)

Bitte wenden Sie sich diesbzüglich an unser Kundenservice-Center unter 050 - 33 66 99.

Nein, die DADAT bietet kein Depot für Vereine an.

Ausgenommen sind Depots von Firmen mit Einreichung einer KESt-Befreiungserklärung und Privatdepots mit Einreichung einer Wohnsitzerklärung.

Aktien und Investmentfonds ab Kaufdatum 01.01.2011 und Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine ab Kaufdatum 01.04.2012.

Altbestand: Aktien und Investmentfonds welche bis 31.12.2010 und Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine welche bis 31.03.2012 erworben wurden.

Neubestand: Aktien und Investmentfonds welche ab 01.01.2011 und Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine welche ab 01.04.2012 erworben wurden.

In der Ordermaske können Sie wahlweise über den Aktionsbutton „Steuertopf“ Ihren Alt- bzw. Neubestand auswählen. Automatisch wird als erstes Ihr Neubestand verkauft, wenn Sie keine Auswahl treffen.

Die Käufe und sonstigen Depoteingänge die zwischen 01.01.2011 und 01.04.2012 getätigt wurden, werden mit dem sogenannten gemeinen Wert zum 30.03.2012 bewertet. Der gemeine Wert wurde einmalig zum 01.04.2012 gemäß Verordnungsermächtigung vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt. Der Kurs des Wertes ist der Schlusskurs vom 30.03.2012 bzw. der letzte verfügbare Schlusskurs.

Nein, der Verlustausgleich kann nur je Kalenderjahr erfolgen.

Der automatische Verlustausgleich erfolgt, wenn Sie alleiniger Depotinhaber bei der DADAT sind (auch Depot übergreifend). Bei Gemeinschaftsdepots und Depots im Betriebsvermögen wird kein automatischer Verlustausgleich durch das Kreditinstitut vorgenommen.

Es fließen,

  • bereits realisierte Kursgewinne und –verluste von Wertpapier-Neubeständen
  • Dividendenzahlungen
  • Ausschüttungen
  • ausschüttungsgleiche Erträge

in den Verlustausgleich ein.

Service- & Orderhotline:
050 - 33 66 99

Rückruf anfordern

Öffnungszeiten
Mo - Fr 8:00 - 16:30 Uhr

Sperrhotline Debit Mastercard 24h
+43 1 204 8800

Sperrhotline Visa Kreditkarte 24h
+43 1 711 11 770

Ich dadat gerne

informiert bleiben.

Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von der DADAT ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtiger Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater). Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die künftige Entwicklung zu.